Baurecht
Ich berate Sie in allen Belangen des privaten Bau- und Werkvertragsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Bauunternehmers zu seinem Auftraggeber und umgekehrt. Dabei prüfe ich u. a. Bauverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Werklohn bzw. Gewährleistung, Mängelbeseitigung usw.